Raumordnungsverfahren für neue Vorhaben
Ähnlich wie Zielabweichungsverfahren sind auch Raumordnungsverfahren förmliche Verfahren, bei denen ein Vorhaben an die Ziele der Raumordnung durch Änderung angepasst wird, ohne dass die Aussagen des Regionalplanes geändert werden.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) führt Raumordnungsverfahren vor der Realisierung von Projekten durch, die in einer Liste im Anhang zu einigen Fachgesetzen erwähnt werden. Ist das Vorhaben so geändert, dass z.B. zu erwartende negative Auswirkungen auf andere Nutzungen ausgeschlossen oder auf ein verträgliches Maß reduziert worden sind, bestätigt der RVR dem Antragsteller, das die Voraussetzung für ein Genehmigungsverfahren gegeben ist.
Hierzu stimmt sich der RVR mit den Beteiligten ab. Die Verbandsversammlung wird nur über das Ergebnis informiert.




