In der Mitte der Hierarchie: Die Bezirksregierungen
Gleich drei Bezirksregierungen sind für das Ruhrgebiet zuständig: in Arnsberg, Münster und Düsseldorf. Die Bezirksregierungen sind Behörden innerhalb der NRW-Landesverwaltung und nehmen als Mittelbehörden Aufgaben zwischen Ministerialebene, den unteren Landesbehörden und den Kommunen wahr.
Jeder Bezirksregierung ist ein kommunal besetzter Regionalrat zugeordnet, der für die Regionalplanung zuständig ist. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes gilt seit dem 21. Oktober 2009 für das Ruhrgebiet eine besondere Regelung: Für die Metropole Ruhr ist im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr dessen Verbandsversammung, das „Ruhrparlament“, regionaler Planungsträger.
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59821 Arnsberg
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40474 Düsseldorf
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48143 Münster
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