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Flächendeckende Umweltzone in der Metropole Ruhr ab 1. Januar 2012

Donnerstag, 22. Dezember 2011

Metropole Ruhr. Ab 1. Januar 2012 wird der Ballungskern der Metropole Ruhr als zusammenhängende Umweltzone ausgewiesen. Ziel ist es, die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung in der Luft zu reduzieren. Zur 850 Quadratkilometer großen Umweltzone zählen die Städte Bottrop, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Bochum, Dortmund, Herne, Duisburg, Essen, Mülheim und Oberhausen.

In 2012 darf noch jedes Fahrzeug mit Umwelt-Plakette in die Umweltzone einfahren. Fahrverbote bestehen nur für Fahrzeuge ohne Plakette. Ein Jahr später müssen Autos mit roter Plakette draußen bleiben. Ab 1. Juli 2014 ist die Einfahrt dann nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette erlaubt.

Für Autobahnen als Transitstrecken gilt die Plakettenpflicht nicht. Um die wirtschaftlichen Folgen der Fahrverbote für Bewohner und Wirtschaftsbetriebe in der Umweltzone abzufedern, sind Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Städte im Ruhrgebiet.

Im Oktober.2008 wurden bereits neun einzelne Umweltzonen im Ballungsraum der Metropole Ruhr mit einer Fläche von insgesamt ca. 225 km² eingerichtet. Seitdem sind die Staubbelastungen messbar gesunken und somit die Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte zurückgegangen. Die gesetzlichen Grenzwerte konnten allerdings nicht flächendeckend eingehalten werden. Die Stickstoffdioxid-Konzentration in der Luft stagniert deutlich oberhalb der zulässigen Höchstwerte auf hohem Niveau. Daher war eine Weiterentwicklung von Maßnahmen notwendig.

Weitere Infos unter www.rvr.metropoleruhr.de

 

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