Erwerbstätigkeit

Die Angaben zur Erwerbstätigkeit stammen aus unterschiedlichen Quellen: Der Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen (Totalerhebung), dem Mikrozensus (1-%tige Stichprobenerhebung) sowie der Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder (Schätzung). 

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Statistik Service des RVR

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer gelten alle Arbeitnehmer und Auszubildende, die krankenversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig oder beitragspflichtig sind. Die regionale Zuordnung nach dem Arbeitsort (Sitz des Betriebes).

Erwerbstätige / Mikrozensus

Personen, 15 Jahre und älter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich mithelfender Familienangehöriger und Soldaten) oder selbständig ein Gewerbe oder einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben. Die wirtschaftssystematische Zuordnung ergibt sich aus den Angaben der einzelnen Erwerbstätigen, regional werden die Erwerbstätigen an ihrem Wohnort nachgewiesen.

Erwerbstätigenrechnung

Das Merkmal „Erwerbstätige“ in der regional und sektoral disaggregierten Erwerbstätigenrechnung umfasst alle Arbeitnehmer/innen, Beamtinnen und Beamte sowie Selbständige einschl. mithelfender Familienangehöriger. Die Zuordnung der Personen erfolgt nach dem Arbeitsort, die wirtschaftssystematische Zuordnung nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Einheiten (Betriebe).