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Vorjahr
Geringfügig Beschäftigte
400-Euro-Minijobs sind nach dem Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Eine Beschäftigung ist geringfügig entlohnt, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Höchstgrenze von 400 Euro im Monat nicht überschreitet.
400-Euro-Minijobs sind sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, verdient der Arbeitnehmer bis zu 400 Euro regelmäßig im Monat, muss er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern erhält sein Arbeitsentgelt in der Regel brutto für netto. Die pauschalen Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber.
Statistik Service des RVR
Kontakt & Infos
Team Soziales, Bildung, Arbeit
45128 Essen




