Der Regionalverband Ruhr informiert über richtiges Verhalten im Wald
Falsches Verhalten im Wald verursacht Beeinträchtigungen der Natur und Ärger mit anderen Waldbesuchern und Waldbewohnern. Durch Beachtung einiger Hinweise lassen sich viele Konflikte vermeiden.
Betreten des Waldes
Grundsätzlich ist das Betreten des Waldes erlaubt, auch abseits der Wege - mit der Ausnahme von Verboten bei akuter Waldbrandgefahr. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr. Nicht betreten werden dürfen besonders sensible Flächen wie Kulturen, Dickungen, eingezäunte Flächen, Holzeinschläge, Hochsitze und als gesperrt gekennzeichnete Wege. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Waldbrandgefahr, kann der Wald auch zeitweise gesperrt werden.
In Naturschutzgebieten, Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten, Naturwaldparzellen und Naturerlebnisgebieten wie zum Beispiel der Üfter Mark bei Schermbeck dürfen Besucher die Wege nicht verlassen. Radfahrer müssen immer auf den Wegen bleiben, auch Mountainbiker.
Hunde
Hunde müssen sich immer im Wirkungsbereich des Hundeführers aufhalten. In der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. September sowie beim Querfeldeingehen gilt die Leinenpflicht.
In Naturschutzgebieten, Naturwaldparzellen und Naturerlebnisgebieten gilt die Leinenpflicht ganzjährig und die Wege dürfen nicht verlassen werden.
Reiten
Grundsätzlich ist das Reiten im Wald nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Der Reiter muss dafür sorgen, dass an jedem Pferd eine gut sichtbare Reitplakette angebracht ist. Diese Reitkennzeichen werden von den Unteren Landschaftsbehörden der Kreise oder Umweltämtern der kreisfreien Städte ausgegeben.
Rauchen und Feuer
Immer wieder entstehen durch Unachtsamkeit Waldbrände. Deshalb ist das Rauchen vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Offenes Feuer sowie Grillen im Wald sind außerhalb ausgewiesener Feuerstellen grundsätzlich verboten.
Sammeln von Pilzen, Blumen und Beeren
Grundsätzlich ist außerhalb von Schutzgebieten und gesperrten Flächen das Sammeln von Pilzen, Beeren und Blumen erlaubt - jedoch nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf, und ohne die Pflanzen zu zerstören. Ganze Bäume und Pflanzen darf man nicht entnehmen, Forstpflanzen dürfen nicht beschädigt werden. Auch ist zu beachten, dass viele Pilze, Blumen und andere Pflanzen besonders geschützt sind und nicht gepflückt oder beeinträchtigt werden dürfen.
Zecken
Zecken übertragen Erreger, die zu Hirnhautentzündungen und Borreliose führen können. Sie sind besonders von Frühsommer bis Herbst aktiv und halten sich im Unterholz, auf Büschen und Gräsern auf. Bleibt man auf den Wegen, besteht praktisch keine Gefahr.
Ansonsten sollte man nach einer Wanderung möglichst bald den ganzen Körper untersuchen und mögliche Zecken mit einer Pinzette vorsichtig entfernen. Dabei die Pinzette möglichst weit vorne an den Mundwerkzeugen der Zecke ansetzen und kein Öl oder ähnliches verwenden. Bei Hautrötungen einen Arzt aufsuchen.
Parken auf Waldwegen und Zufahrten
Auf den Waldwegen und den Zufahrten zum Wald darf nicht geparkt werden. Diese sind unbedingt freizuhalten, damit Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei und forstwirtschaftlicher Verkehr passieren können.
Organisierte Veranstaltungen
Bei größeren und organisierten Veranstaltungen wie zum Beispiel Wandertouren, Lauf- und Fahrradwettbewerben ist eine Genehmigung durch den Waldbesitzer einzuholen.
Müll
Das Entsorgen von Müll in der Landschaft schadet der Natur und der Tierwelt und ist deshalb verboten. Bitte nutzen Sie die vorhandenen Abfalleimer oder nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit zurück.

Kontakt & Infos
Forsthof Haard
Teamleiter Forstbereich Ost
45721 Haltern
Telefax: +49 (0)2364.9203-20
Teamleiter Forstbereich West
45128 Essen
Telefax: +49 (0)201.2069-720
Tipps fürs richtige Verhalten
Der Regionalverband Ruhr hat für das Naherholungsgebiet "Auberg" in Mülheim an der Ruhr einen Flyer mit Nutzungshinweisen, u. a. für Hundebesitzer und Reiter, herausgegeben. Die Tipps sind auch für andere Wiesen- und Waldflächen nützlich.




