Regionalplanung für die Metropole Ruhr
Der Regionalverband Ruhr hat die Planungshoheit für den Ballungsraum Ruhr wieder übernommen. Nach 34 Jahren planerischer Dreiteilung kann die Metropole Ruhr seit Oktober 2009 wieder selbst über die Regionalplanung entscheiden.
Mit dem neuen Regionalplan werden die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne aller Städte im Ballungsraum Ruhr geschaffen, bei denen Boden in Anspruch genommen wird. Die Städte und Planungsträger sind an die Zielaussagen des Regionalplanes gebunden. Die Städte und Gemeinden in der Metropole Ruhr brauchen künftig bei der Aufstellung oder Änderung ihrer Flächennutzungspläne die Zustimmung des Regionlaverbandes Ruhr (RVR).
Als verlässliche Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Planung aller 53 Kommunen in der Metropole Ruhr startet der RVR im Januar 2010 das
Flächeninformationssystem ruhrFIS.

Weitere Informationen
Regionalplanung in NRW ist eine "hoheitliche Aufgabe", die das Land dem Regionalverband Ruhr als "Staatliche Regionalplanung" zugewiesen hat.
Das "Ruhrparlament", die RVR-Verbandsversammlung, entscheidet in seiner neuen, zusätzlichen Funktion als Regionalrat Ruhr über den Regionalplan.
Beschlusvorlagen finden Sie unter:
Der Regionalverband Ruhr berät Kommunen, Investoren und Behörden bei Planungsproblemen, Verfahrensproblemen oder bei der Vorbereitung von Verfahren. In strittigen Fällen kann der RVR als Planungsbehörde auch vermitteln.






