
Weitere Informationen
Regionalplanung in NRW ist eine "hoheitliche Aufgabe", die das Land dem Regionalverband Ruhr als "Staatliche Regionalplanung" zugewiesen hat.
Das "Ruhrparlament", die RVR-Verbandsversammlung, entscheidet in seiner neuen, zusätzlichen Funktion als Regionalrat Ruhr über den Regionalplan.
Beschlusvorlagen finden Sie unter:
Der Regionalverband Ruhr berät Kommunen, Investoren und Behörden bei Planungsproblemen, Verfahrensproblemen oder bei der Vorbereitung von Verfahren. In strittigen Fällen kann der RVR als Planungsbehörde auch vermitteln.







