Entwicklungsrahmen für Einzelhandel
Die Regionalplanung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Einzelhandelseinrichtungen in den Innenstädten und in Stadteilen erhalten und entwickelt werden.
Innenstädte beleben
Die Innenstädte und Stadteile haben zur Versorgung gerade auch der Bevölkerung ohne Autobesitz mit allen Gütern des Bedarfs besondere Bedeutung. Sie tragen zur Belebung der Innenstädte und Stadteile bei. Die Ansiedlung des Einzelhandels auf der grünen Wiese gefährdet die Funktion der Innenstädte.
Abstimmung auf regionaler Ebene
Die Regionalplanung hat den Auftrag, großflächige Einzelhandelsbetriebe, die die Versorgung in den Innenstädten gefährdet, zu verhindern. Hierzu legen die Städte ihre Flächennutzungspläne, auf deren Grundlage solche Vorhaben realisiert werden sollen, dem Regionalverband Ruhr (RVR) zur Abstimmung vor.
Der RVR hat dabei Sorge zu tragen, dass negative Auswirkungen auf die Einzelhandelsausstattung ausgeschlossen werden.





