Regionalplan-Änderungen
Der Regionalverband Ruhr hat die Regionalplanung zum 21.10.2009 übernommen. Die bisherigen Regionalpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf gelten bis zur Aufstellung bzw. bis zum Inkrafttreten eines neuen (einheitlichen) Regionalplans für das Ruhrgebiet weiter fort.
Im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr gelten folgende fünf Pläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster und zusätzlich der Regionale Flächennutzungsplanes im Gebiet der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr im Geltungsbereich des:
- Regionalplan -Teilabschnitt Oberbereich Dortmund westlicher Teil- (gesamt)
- Regionalplan -Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen- mit den Städten Bochum, Hagen, Herne und dem Ennepe-Ruhr-Kreis
- Regionalplan (GEP99) mit der Stadt Duisburg und dem Kreis Wesel
- Regionalplan -Teilabschnitt Emscher-Lippe- (gesamt)
- Regionaler Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr (gesamt)
Seit der Übernahme der Regionalplanung für das Verbandsgebiet durch den RVR am 21.10.2009 ergaben sich folgende Änderungen:
4. Regionalplan-Änderung
(Umwandlung von ASB in ASB für zweckgebundene Nutzungen)
6. Regionalplan-Änderung
(Reduzierung eines „Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für flächenintensive Großvorhaben“ mit Herausnahme der Zweckbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ sowie Anpassung der Freiraumdarstellungen -„newPark“-)
64. Regionalplan-Änderung
(Umnutzung Zechengelände und Bergehalde Lohberg zu Siedlungs- und Freiraumbereichen)
Regionalplan-Änderungen bis zur Übernahme am 21.10.2009 durch den RVR finden sie bei den Bezirksregierungen unter folgende Links:

Weitere Informationen
Regionalplanung in NRW ist eine "hoheitliche Aufgabe", die das Land dem Regionalverband Ruhr als "Staatliche Regionalplanung" zugewiesen hat.
Das "Ruhrparlament", die RVR-Verbandsversammlung, entscheidet in seiner neuen, zusätzlichen Funktion als Regionalrat Ruhr über den Regionalplan.
Beschlusvorlagen finden Sie unter:



