7. Änderung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe)
- Kraftwerksstandort Datteln
Öffentlichkeitsbeteiligung
vom 1. August bis 31. Oktober 2011
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer Funktion als Regionalrat die Erarbeitung der 7. Änderung des Regionalplans Emscher-Lippe beschlossen. Die Regionalplanungsbehörde beim RVR wurde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren durchzuführen.
Mit der Auslegung der Verfahrensunterlagen wird nun der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 1. August 2011 bis einschließlich 31. Oktober 2011 zum Planentwurf, der Planbegründung und dem Umweltbericht sowie weiteren Unterlagen Stellung zu nehmen. Nähere Informationen finden Sie z.B. im Amtsblatt Bezirksregierung Münster Nr. 28 vom 15. Juli 2011
Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen bei der weiteren Erarbeitung des Regionalplans berücksichtigt. Zudem wird der Regionalrat über die Stellungnahmen und deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren unterrichtet.
Öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen
Die Verfahrensunterlagen zur 7. Änderung des Regionalplans werden in der Zeit vom
1. August bis einschließlich 31. Oktober 2011
an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Regionalverband Ruhr | Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr |
Kreisverwaltung des Kreises Recklinghausen | Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr |
Stadtverwaltung Datteln |
Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Stadtverwaltung Waltrop Bürgerbüro Münsterstr. 1 45731 Waltrop | Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 12:30 Uhr |
Fristen und Verfahren
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist, also vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober schriftlich, per E-Mail regionalplanung(at)rvr-online.de oder zur Niederschrift beim Regionalverband Ruhr als Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr, Referat 15, Gutenbergstr. 47, 45128 Essen) abgegeben werden. Außerdem können Stellungnahmen auch beim Kreis Recklinghausen, der Stadt Datteln oder der Stadt Waltrop schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung einbezogen. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Eventuell entstehende Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf der 7. Regionalplanänderung und/oder bei der Geltendmachung von Anregungen und Bedenken entstehen, können nicht erstattet werden.




