Verfahrensablauf bei Regionalplanänderungen
Der Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde (Referat 15) erarbeitet nach Vorabstimmung mit den Gemeinden und engem fachlichen Austausch mit den Fachbehörden zunächst einen Entwurf eines Regionalplanes, der die Eckpunkte für die beabsichtigte künftige Entwicklung des Verbandsgebietes enthält.
Zusätzlich werden mögliche Umweltauswirkungen der beabsichtigen Planung erhoben und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung vorgeschlagen (Umweltprüfung). Auf diesen Grundlagen beschließt die Verbandsversammlung (als Regionalrat) die Einleitung des förmlichen Verfahrens und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten (Erarbeitungsbeschluss).
Auf der Grundlage des Erarbeitungsbeschlusses beginnt das Beteiligungsverfahren. Neben allen betroffenen öffentlichen Stellen, Verbänden und Fachbehörden hat auch die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Entwurf des Regionalplanes zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Stellen, Verbänden und Fachbehörden werden anschließen auf einem Meinungsausgleichstermin erörtert. Ziel ist es dabei mit den Beteiligten bei Meinungsverschiedenheiten einen Kompromiss zu erzielen. In den Punkten, bei denen kein Kompromiss zwischen den Beteiligten und Regionalplanungsbehörde erzielt werden konnte (nicht ausgeräumte Bedenken), entscheidet der Regionalrat. Ihm werden die nicht ausgeräumten Bedenken sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Damit beschließt der Regionalrat die Aufstellung des Regionalplanes (Aufstellungsbeschluss).
Die beschlossene Regionalplanänderung wird anschließend der Landesplanungsbehörde angezeigt. Hat die Landesplanungsbehörde innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Anzeige keine Einwendungen erhoben, wird die Regionalplanänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW bekannt gemacht. Mit dem Tag der Veröffentlichung tritt die Regionalplanänderung in Kraft..

Weitere Informationen
Regionalplanung in NRW ist eine "hoheitliche Aufgabe", die das Land dem Regionalverband Ruhr als "Staatliche Regionalplanung" zugewiesen hat.
Das "Ruhrparlament", die RVR-Verbandsversammlung, entscheidet in seiner neuen, zusätzlichen Funktion als Regionalrat Ruhr über den Regionalplan.
Beschlussvorlagen finden Sie unter:



