Der Regionalverband Ruhr nimmt Stellung
Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen ist in zahlreichen Planungsverfahren vorgesehen. Diese werden im Zuge der Vorbereitung von Planungen u.a. von den Kommunen eingeholt, um die Meinung anderer Planungsträger festzustellen.
Der RVR gibt als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab, wenn dessen Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird. Diese Stellungnahmen sind keine verbindlichen Rechtsakte, sondern müssen vom jeweiligen Planungsträger in der anstehenden Planung berücksichtigt und in die Abwägung eingestellt werden.
In seinen Stellungnahmen vertritt der RVR die regionalen Aspekte und spiegelt das Meinungsbild der Mitgliedskommunen wider.




