Gesetzliche Grundlagen für den Regionalverband Ruhr
Im Gesetz über den Regionalverband Ruhr sind sowohl Bildung und Befugnisse der Organe des Regionalverbandes Ruhr, der Verbandsversammlung, des Verbandsausschusses und des Regionaldirektors als auch deren Aufgaben und Pflichten geregelt.
Gesetzestext
Detaillierte Informationen im Gesetz über den Regionalverband Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Febr. 2004 (GV NRW S. 96), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Juni 2007 (GV.NRW S. 212), nebenstehend als pdf-Dokument.
Verbandsordnung und Geschäftsordnung
Außerdem hinterlegt: Die jeweils gültigen Fassungen der Verbandsordnung und der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung und die Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr.




