Kompensationsflächen für zukunftsweisendes Flächenmanagement
Gerade im Ballungsraum Ruhrgebiet sind Flächen, die den Verlust von Freiflächen oder Biotopen ausgleichen können, nur unzureichend verfügbar. Der Regionalverband Ruhr (RVR) stellt geeignete Liegenschaften im Rahmen seines ökologischen Bodenfondsmanagements bereit, der von den Städten und Kreisen der Metropole Ruhr und Investoren genutzt werden kann.
Standortsicherung und Ökosysteme
Ein gemeinsames und flexibles Flächenmanagement des RVR und seiner Mitgliedskommunen bei Kompensationsmaßnahmen dient u.a. der Standortsicherung, Entwicklung und Ansiedlung von Unternehmen. Zudem werden die RVR-Liegenschaften nach ökologischen Kriterien weiterentwickelt und gestörte Ökosysteme wiederhergestellt. Durch die Arrondierung von Kompensationsflächen wird ein effektives und kostengünstiges Pflege- und Entwicklungsmanagement erreicht.
Räumlicher Verbund
Das ökologische Bodenfondsmanagement soll zu einem räumlichen Verbund von größeren zusammenhängenden Flächen beitragen, um großräumige Achsen ökologischer Vorrangflächen wiederherzustellen bzw. miteinander zu vernetzen. Insbesondere die Regionalen Grünzüge, die Landschaftsparke und die Halden sollen mit Hilfe des ökologischen Bodenfondsmanagements aufgewertet und untereinander verknüpft werden.
Leistungskatalog
- Bereitstellung der RVR-Flächen für Kompensationsmaßnahmen an Verbandsmitglieder und Dritte gegen Kostenerstattun,
- Umsetzung der Maßnahmen und 30 jährige Pflege durch den RVR gegen Kostenerstattung,
- weitere Unterhaltung der Flächen durch den RVR nach Ablauf der 30 Jahre,
- Einrichtung von "Ökokonten" auf RVR-Liegenschaften als effektive, zeit- und kostensparende "schlüsselfertige" Angebote: Maßnahmen werden im Vorgriff in Absprache mit den zuständigen Behörden geplant, durchgeführt und als Kompensationsmaßnahme bevorratet.
- Aufbau von "Flächenpools" als zielgerichtete planerische Bevorratung von für Kompensationmaßnahmen geeigneten Flächen,
- zielgerichtetes gemeinsames Flächenmanagement bei Kompensationsmaßnahmen für Städte, Gemeinden und Großgrundbesitzer,
- Übernahme von realisierten Kompensationsflächen Dritter in die Vermögensträgerschaft des RVR und weitere Pflege durch den RVR.

Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlage für den RVR-Bodenfonds ist das Baugesetzbuch, das seit 1998 die räumliche und zeitliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich erlaubt. Danach können Kompensationsmaßnahmen räumlich getrennt vom Ort des Eingriffs, sogar außerhalb des Gemeindegebietes, umgesetzt werden.
Der Regionalverband Ruhr ist Mitglied im Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e.V.



