Verbandsverzeichnis Grünflächen schützt Freiraum in der Metropole Ruhr

Mehr als 60 Prozent der Fläche der Metropole Ruhr wird im Verbandsverzeichnis Grünflächen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) als besonders schützenswerter und überörtlich bedeutsamer Freiraum geführt. Hierzu gehören die klassischen Freiflächen wie Wälder, Parks, Gewässer und Felder ebenso wie die "Freiflächen aus zweiter Hand": Halden, Industriebrachen und zahlreiche weitere Restflächen mit überörtlicher Bedeutung für das regionale Freiflächensystem.

Bild: Die Schurenbachhalde in Essen. Foto: RVR/Bühne
Die Schurenbachhalde in Essen: Beispiel für überörtlich bedeutsamen Freiraum, der im RVR-Verbandsverzeichnis Grünflächen geführt wird. Foto: RVR/Bühne

Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange

Aufgabe und Ziel des RVR ist es, durch Stellungnahmen auf allen Planungsebenen zusammen mit dem jeweiligen Planungsträger zum sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und zur Freiraumsicherung beizutragen. Insbesondere soll der Gesamtanteil an Freiraum im Ruhrgebiet gesichert und entwickelt sowie verlorener Freiraum zurück gewonnen werden.

Freiraumverbund verbessern

Durch die Formulierung von Verschlechterungsverboten soll die planerische Abwägung zugunsten der Freiraumentwicklung beeinflusst werden. So soll u.a. die Entstehung von Engstellen im Freiraumverbund verhindert werden.

Verbesserungsgebote sollen helfen, Freiraum zurück zu gewinnen, nutzbar zu machen und seine ökologische Qualität zu steigern.

Kontakt & Infos

Regionalverband Ruhr
Verbandsverzeichnis Grünflächen
Meinolf Grenz
Kronprinzenstraße 35
45128 Essen
Telefon: +49 (0)201.2069-535

Aufgaben:
Führung des Verbandsverzeichnisses Grünflächen, Stellungnahmen zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplan-Änderungen. 

Kontakt & Infos

Regionalverband Ruhr
Regionale Planungsinstrumente und -programme
Hans-Joachim Hümbs
Kronprinzenstraße 35
45128 Essen
Telefon: +49 (0)201.2069-562

Aufgaben:
Stellungnahmen zu raumrelevanten Gesetzen und Planungsvorhaben und Neuaufstellung kommunaler Flächennutzungspläne. 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage für die Stellungsnahmen als Träger öffentlicher Belange ist das RVR-Gesetz. Das Verbandsverzeichnis Grünflächen bewirkt eine Beteiligung des Verbandes an der Bauleitplanung der Gemeinden.