Politische Rahmenbedingungen und Gesetze

Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.09.2010

Das Energiekonzept enthält Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Es beschreibt den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Dabei geht es um die Entwicklung und Umsetzung einer bis 2050 reichenden Gesamtstrategie.
Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.09.2010

Koalitionsvertrag der neuen NRW-Landesregierung

Die neue Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen plant eine Neuausrichtung der Klimaschutz- und Energiepolitik in NRW. Um dies zu erreichen, wird ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Klimaschutzzielen verabschiedet und ein Klimaschutzplan aufgestellt. Mehr dazu finden Sie im Koaltionsvertrag ab Seite 27.
Koalitionsvertrag der neuen NRW-Landesregierung

Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes NRW

Pressemitteilung des MUNLV
Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes NRW

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Mit Hilfe dieses Gesetzes möchte die Bundesregierung eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen. Dabei sollen die volkswirtschaftlichen Kosten verringert und fossile Energieressourcen geschont werden. Gleichzeitig vefolgt das Gesetz den Zweck, die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. §20 gibt Auskunft über die Degression der Vergütung und Abschnitt 2 über besondere Vergütungsvorschriften der einzelnen eE.
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Eigentümer künftiger Gebäude müssen demnach einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Windenergieerlaß

Der Windenergie/Repowering-Erlass soll insbesondere den Gemeinden eine Hilfestellung bei der Planung und Zulassung von Windkraftanlagen geben und ihnen die planerischen Spielräume aufzeigen. Die neue Landesregierung arbeitet an einer Novellierung dieses Erlasses, wobei u.a. die Höhenbeschränkung, die Abstandsregelungen sowie Windkraftanlagen im Forst zur Diskussion stehen.
Windenergieerlass

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Geoinformation und Raumbeobachtung
Barbara Rauch
Kronprinzenstraße 35
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