Umweltzone im Ruhrgebiet
Seit dem 1. Oktober 2011 sind die Luftreinhaltepläne für das Ruhrgebiet in Kraft. Sie beinhalten zahlreiche Maßnahmen auf kommunaler und regionaler Ebene, um die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung durch Luftschadstoffe zu reduzieren.
Die einzelnen Luftreinhaltepläne wurden durch die Bezirksregierungen in Düsseldorf, Münster und Arnsberg erstellt. Sie sind auf einander abgestimmt und ergeben den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet.
Auf der rechten Seite sind die Teilpläne zum Download aufgeführt.
Umweltzone im Internet
Kernstück des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet ist eine große, zusammenhängende Umweltzone für die gesamte Metropole Ruhr. Sie stellt mit ca. 850 km² eine der größten Umweltzonen Europas dar und soll zu einer deutlichen Absenkung der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Immissionen beitragen.
Eine Übersicht der Umweltzone Ruhrgebiet des Geodatenserver Rhein-Ruhr finden Sie HIER.
Für den Bereich des Duisburger Hafens existiert eine Sonderregelung, er ist nicht Bestandteil der Umweltzone und wird nicht in der Übersichtskarte der Umweltzone dargestellt.
Schadstoff - Plaketten
Einfahrt in die Umweltzone haben zunächst alle Kraftfahrzeuge mit einer Plaketten-Kennzeichnung (Schadstoff-Plakette), für die nächsten Jahre ist eine Staffelung mit schrittweisem Ausschluss bestimmter Plaketten vorgesehen.
Ab 1. Januar 2012
Ab 1. Januar 2013
Ab 1. Juli 2014
Ausnahmeregelungen
Die Autobahnen durch das Ruhrgebiet sind von den Umweltzonen ausgenommen, d. h. für sie gilt die Plakettenpflicht nicht.
Für Anwohner in einer Umweltzone, Handwerksbetriebe etc. können Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden, durch die länger auch ohne passende Plakette in der Umweltzone gefahren werden darf. Auskünfte erteilen die Städte im Ruhrgebiet. Die Zuständigkeiten sind von Stadt zu Stadt verschieden. Informationen halten die Umweltämter, die Verkehrs- oder Ordnungsbehörden bereit.
Oldtimer mit einem "H-Kennzeichen" sind von den Regelungen der Umweltzone ausgenommen.
Kontakt & Infos
Geoinformation und Raumbeobachtung
Referatsleitung
45128 Essen
Telefax: +49 (0)201.2069-400






