Karte über Zuständigkeitsbereiche
Zwischen der EBV GmbH für den Bereich des ehemaligen Steinkohlebergbaus und der RWE Power AG für den Bereich des aktiven Braunkohletagebaus ist, bezogen auf das rheinische Kohlerevier, eine Abgrenzungskarte über die Zuständigkeiten der Schlichtungsstelle Steinkohle einerseits und der Anrufungsstelle Braunkohle andererseits entwickelt und festgelegt worden.
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Aus der Karte sind die abgegrenzten Zuständigkeitsbereiche der EBV GmbH (braun) und RWE Power AG (grün) erkennbar. Ausschließlich im straffierten Zuständigkeitsbereich EBV GmbH/RWE Power AG werden die Schlichtungsstellen Bergschaden in NRW und die Anrufungsstelle Braunkohle in enger Kooperation mit den jeweiligen Bergwerksunternehmen die endgültige Zuständigkeit für die Durchführung des Verfahrens festlegen.

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