Verbandsleitung des Regionalverbandes Ruhr
Der Regionaldirektor und die Bereichsleiter werden von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Regionaldirektor ist der gesetzliche Vertreter des Regionalverbandes Ruhr.
Bereich I - Regionaldirektorin
Strategische Entwicklung und Kommunikation, Verbandsgremien, Veranstaltungsmanagement, Soziales, Bildung, Europa, Kultur und Sport
Bereich II - Wirtschaftsführung
Finanzmanagement, Zentrale Dienste, Personal, Recht, Gesundheitsmanagement
Bereich III - Planung
Regionalentwicklung, Geoinformation, Raumbeobachtung
Bereich IV - Umwelt
RVR Ruhr Grün, Landschaftsentwicklung und Umwelt, Flächenmanagement








